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Bezirksverband Recklinghausen der Kleingärtner e. V. 

Kgv. „Arbeit und Freude“

Fachvortrag: Was bei der Wertermittlung berücksichtigt wird und was außen vor bleibt

Ausgewiesene Experten: Vereinsfachberater Wolfgang Kniep (links) und Hans-Jürgen Husmann.

Was ist mein Garten wert? Unter diesem Titel fand am 5. Dezember ein Fachvortrag für alle Kleingärtner, die dem Bezirksverband Recklinghausen der Kleingärtner angehören, zum Thema Wertermittlung statt. Der Vereinsfachberater Wolfgang Kniep hatte die Idee dazu und den Bezirksfachberater, Wertermittler und Bauausschussvorsitzenden Hans-Jürgen Husmann in das Vereinsheim des Kleingartenvereins „Arbeit und Freude“ in Oer-Erkenschwick eingeladen.
Beinahe 20 Teilnehmer aus den Städten Recklinghausen, Herten und Oer-Erkenschwick nahmen daran teil. Das Thema stieß bei den Zuhörern auf großes Interesse. Die Reaktionen waren emotional. Schließlich sind alle Kleingärtner, und die Wertfrage wird sie einmal alle betreffen.
Hans-Jürgen Husmann führte zu Beginn in einer Power-Point-Präsentation vor, was für Kleingärtner wichtig ist. Er erklärte, was für den Kleingärtner erlaubt und was verboten ist, und er ging auf die Ein-Drittel-Regel im Kleingarten ein. Der Referent betonte, dass er nach den Richtlinien des Landesverbandes Westfalen und Lippe arbeite.
Er werde immer zuerst von den jeweiligen Vereinsvorständen beauftragt, einen Garten aufgrund einer Kündigung eines abgehenden Pächters zu bewerten. Bei einem Pächterwechsel findet immer eine Wertermittlung statt. Dies geschieht deshalb, um die zu zahlende Abschlagssumme des Nachfolgepächters an den scheidenden Pächter gerecht zu ermitteln. Diese Summe darf nicht überschritten werden. So soll gesichert bleiben, dass jeder sich einen Kleingarten leisten kann. Bewertet werden nur die der kleingärtnerischen Nutzung dienenden und vom scheidenden Pächter zurückzulassenden Einrichtungen. Dazu zählen die Gartenlaube mit überdachter Freifläche von insgesamt 24 Quadratmetern sowie Anpflanzungen, Bäume und Sträucher, Hecken und Zäune und sonstige von der Garten- und Bauordnung genehmigte Einrichtungen, die dem abgebenden Pächter selbst gehören.
Vereinseigentum gelangt nicht in die Bewertung. Es taucht auch nicht in dem schriftlichen Gutachten auf. Husmann informierte, dass alle Gegenstände, Gebäude und Anpflanzungen, die ohne Bewertung aufgeführt sind, entfernt werden müssen. Dass dies der scheidende Pächter noch vor der Gartenübergabe erledigt, dafür habe der Vereinsvorstand zu sorgen. Grund für dieses Regelung sei, dass der Pächter selbst die Dinge ja meist auch angeschafft oder gebaut und nicht rechtzeitig beseitigt habe. Dem Nachfolger sei dies nicht aufzubürden.

Der Referent führte mit einer Präsentation in das Thema Wertermittlung ein.

Der Referent ging weiter darauf ein, was unter anderem nicht bewertet und demzufolge auch nicht entschädigt wird, vielmehr vom ausscheidenden Pächter zu beseitigen ist. Hierzu gehören Anpflanzungen, die durch hohes Alter, Krankheit, dichten Stand oder schlechte Pflege abgängig sind. Auch Pflanzen aller Art, die das Maß kleingärtnerischer Nutzung überschreiten, sowie Waldbäume zählen dazu. Nicht genehmigte Laubenerweiterungen und zusätzliche Gebäude sind ebenfalls zurückzubauen. Ist der abgebende Pächter körperlich nicht mehr dazu in der Lage, muss die Arbeitsleistung zur Beseitigung von ihm bezahlt werden.
Eine Übernahmeentschädigung für das Inventar der Laube, Gartengeräte und so weiter bleibt Vereinbarungen zwischen dem scheidenden und dem neuen Pächter überlassen. Kommt keine Einigung zustande, besteht für den scheidenden Pächter ein Mitnahmerecht. Ein Rechtsanspruch auf Erstattung von nicht bewerteten Gegenständen besteht nicht. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls der scheidende Pächter diese Dinge mitnehmen oder entfernen muss oder dass sie ohne Kosten an den Nachfolger gehen.
Nach der Power-Point-Präsentation wurden 20 Fragen an den Wertermittler gestellt. Diese geschah in Interviewform mit Maria Althaus vom Bezirksverband.
Die Anwesenden stellten zusätzliche konkrete Fragen, die der Fachmann beratend beantworten konnte. Es entstand eine angeregte, lebhafte Fragerunde. Das Thema war den Teilnehmern wichtig. Nach zirka 90 Minuten endete die lehrreiche und informative Fachberatung zu diesem Thema. Der Vereinsfachberater Wolfgang Kniep bedankte sich bei den Gästen für ihr Kommen und bei Hans-Jürgen Husmann und Maria Althaus für ihre Präsentation. Sicherlich wären das Interesse an dieser Veranstaltung sowie die Beteiligung zu einem anderen Zeitpunkt als im vorweihnachtlichem Dezember wesentlich höher gewesen, darüber waren sich alle Beteiligten einig.

Text und Bilder: Maria Althaus