Klare Regeln für das Pachtverhältnis: Teil II der Mustervereinssatzung erklärt
Nach der Erläuterung der organisatorischen Neuerungen im ersten Teil der Mustervereinssatzung wenden wir uns nun Teil II zu: den Rechten und Pflichten, die sich aus dem Pachtvertrag ergeben. Dieser Bereich ist besonders wichtig, da er die Grundlage für das Miteinander in den Kleingartenvereinen bildet. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Änderungen und Klarstellungen vor.
Teil II: Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag
Die Bestimmungen in diesem Teil der Satzung wurden überarbeitet, um mehr Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen. Hier sind die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Besichtigungsrechte des Vorstands – § 14 Absatz 4x
Im Absatz 4 des § 14 ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Vorstand eine gepachtete Gartenparzelle besichtigen darf. Diese Regelung dient der Transparenz und gibt sowohl den Pächtern als auch dem Vorstand klare Vorgaben, um Konflikte zu vermeiden.
Rückgabe der Gartenparzelle – § 17 Absatz 2
Bei Beendigung des Pachtverhältnisses regelt Absatz 2 des § 17 eindeutig, dass der Garten geräumt an den Verein herauszugeben ist. Die Dinge, die im Rahmen der Wertermittlung bewertet wurden und für die der scheidende Pächter entschädigt wird, dürfen im Garten verbleiben. Alle anderen Gegenstände sind zu entfernen.
Mitwirkungspflichten bei der Wertermittlung – § 17 Absatz 3
Hier wird klargestellt, dass der Pächter verpflichtet ist, an der Wertermittlung mitzuwirken und das Betreten des Gartens zu dulden. Diese Regelung unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Pächter und Verein.
Schätzung und Abrechnung von Entsorgungskosten – § 17 Absatz 5
Der Vorstand ist berechtigt, die Kosten für die Entfernung und Entsorgung von Gegenständen zu schätzen, die im Garten verbleiben, aber nicht zur Wertermittlung gehören. Die anfallenden Arbeitsstunden werden mit der Summe für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit verrechnet.
Durchführung der Wertermittlung – § 18 Absatz 1
Eine Wertermittlung ist verpflichtend durchzuführen. Die Kosten der Wertermittlung werden vom ermittelten Wert des Gartens in Abzug gebracht. Diese Klarstellung sorgt für mehr Transparenz bei der Abwicklung.
Schriftliche Kaufverträge und Genehmigung durch den Vorstand – § 18 Absatz 2
Neu in Absatz 2 ist die Verpflichtung, dass der scheidende Pächter und der Nachfolgepächter einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen müssen. Dieser wird erst durch die Unterschrift des Vorstands wirksam. Diese Neuerung stellt sicher, dass alle Vertragsbedingungen den Satzungsanforderungen entsprechen.
Zahlungsverpflichtung des Nachfolgepächters – § 18 Absatz 4
Eine weitere Neuerung ist die Verpflichtung des Nachfolgepächters, den Kaufpreis an den Verein zu zahlen. Diese Regelung erleichtert die Abwicklung und stellt sicher, dass finanzielle Verpflichtungen eingehalten werden.
Ausblick: Teil III – Die Gartenordnung
Im nächsten Newsletter werden wir uns mit Teil III der Satzung befassen, der Gartenordnung. Dieser Abschnitt enthält praxisnahe Regelungen für die Nutzung der Gartenparzellen, von der Einhaltung der Pflegepflichten bis zu Vorgaben für bauliche Anlagen. Freuen Sie sich auf weitere Einblicke in die neue Mustervereinssatzung!
Die Mustervereinssatzung zum Download
Weitere Informationen und die Mustervereinssatzung zum Download finden Sie hier: https://www.kleingarten.de/mustervereinssatzung
Schulung: Die neue Satzung verständlich erklärt
Um die Neuerungen in diesem Bereich zu vermitteln und die Anwendung im Verein zu erleichtern, bietet der Landesverband folgende Schulungen an:
Seminar: Die Mustervereinssatzung verstehen und weitervermitteln
Dieses Webinar richtet sich an engagierte Vereinsverantwortliche, die als „Botschafter“ das Wissen in ihre Vereine tragen möchten. Dieses Seminar hilft Vereinsverantwortlichen, die Neuerungen verständlich zu erklären und in der Mitgliederversammlung erfolgreich umzusetzen.
Termin: Freitag, 21.03.2025 | 17:30–19:30 Uhr
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Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.kleingarten.de/termine
Autor:
Rolf Rosendahl
Vorsitzender des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V.
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