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Frischer Wind: Zur Neufassung der Satzung

©Nuthawut Somsuk

Die aktualisierte „orange" Mustervereinssatzung bringt frische Perspektiven und optimale Unterstützung für Ihre Vereinsarbeit. Nach über 15 Jahren wurde unsere „grüne“ Muster-Vereinssatzung einer grundlegenden Überprüfung unterzogen. Anlass für die Überarbeitung waren geänderte rechtliche Bestimmungen und die Notwendigkeit klarer und verständlicher Formulierungen. Ziel der neuen „orange" Satzung ist es, den Vereinsvorständen und Mitgliedern einen rechtlich fundierten und aktuellen Rahmen zu bieten, der besser auf die Bedürfnisse moderner Kleingartenvereine zugeschnitten ist.

Ein gemeinschaftlicher, demokratischer Prozess

Die Neufassung der Mustervereinssatzung ist das Ergebnis eines breit angelegten, demokratischen Prozesses. In zahlreichen Sitzungen hat eine eigens gegründete Arbeitsgemeinschaft die bisherige Satzung gründlich analysiert und notwendigen Anpassungsbedarf identifiziert. Dabei war es uns wichtig, alle relevanten Akteure einzubeziehen: So konnten die Stimmen aller Ebenen gehört und berücksichtigt werden. Zur rechtlichen Absicherung hat uns Rechtsanwältin Suria Rogge von der Kanzlei Ehlers und Feldmeier begleitet, die den Entwurf detailliert geprüft und an die neuesten rechtlichen Anforderungen angepasst hat. Schließlich wurde der Satzungsentwurf auch der Oberfinanzdirektion und dem Registergericht vorgelegt, die beide ihre Zustimmung ohne rechtliche Einwände erteilten. Dieser breite demokratische Austausch garantiert, dass die Satzung die Interessen der Gemeinschaft widerspiegelt und rechtlich fundiert ist – eine Basis, die alle Beteiligten gemeinsam geschaffen haben.
Gültig wird die Satzung jedoch erst, wenn sie von der Mitgliederversammlung beschlossen wird – eine Entscheidung, die die gesamte Vereinsgemeinschaft gemeinsam trifft.

Damit dieser wichtige Prozess erfolgreich und demokratisch verläuft, sollten die folgenden Schritte sorgfältig beachtet werden:

Checkliste: Abstimmungsprozess für die Vereinssatzung

1. Einladung zur Mitgliederversammlung

  • Fristgerechte Einladung mit Tagesordnungspunkten
  • Bereitstellung der neuen Satzung vorab zur Einsicht

2.  Vorstellung der Satzung

  • Präsentation der Änderungen und Vorteile
  • Möglichkeit zur Diskussion und Klärung von Fragen

3. Abstimmung

  • Durchführung der Abstimmung (offen oder geheim)
  • Erforderliche Mehrheit beachten

4. Protokollierung des Beschlusses

  • Dokumentation des Ergebnisses im Versammlungsprotokoll.

5. Eintragung ins Vereinsregister

  • Einreichung der aktualisierten Satzung beim Registergericht.
  • Rechtsgültigkeit erst nach Eintragung.

6. Information der Mitglieder

  • Verbreitung der neuen Satzung an alle Vereinsmitglieder.

Vorteile der Mustervereinssatzung

Die Vorteile der neuen Mustervereinssatzung sind vielfältig und praktisch zugleich

©gazanfer

Zunächst erhält der Verein eine rechtlich solide und umfassend geprüfte Satzung, die ihm als zuverlässiger Rahmen dient. Da die Mustervereinssatzung als Serviceleistung vom Landesverband entwickelt wurde, können die Vereine auf eine bewährte Vorlage zurückgreifen, die von der eigenen Mitgliederversammlung beschlossen werden kann.

Durch eine landesweit einheitliche Satzung gewinnen die Vereinsvorstände an Rechtssicherheit, da alle Vereine auf die gleichen Grundlagen zurückgreifen. Das vereinfacht die Klärung rechtlicher Fragen, aber auch die Beratung und Unterstützung erheblich, da in allen Vereinen dieselben Bestimmungen gelten.

Der Landesverband bietet praxisorientierte Schulungen zur Anwendung der Satzung an, die sich direkt an den Vorgaben der Mustervereinssatzung orientieren. So können die Verantwortlichen in den Vereinen die Satzung nicht nur rechtssicher, sondern auch alltagstauglich anwenden.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Abstimmung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben: Die Regelungen wurden in Abstimmung mit der Oberfinanzdirektion formuliert, sodass die Satzung alle Anforderungen zur Gemeinnützigkeit sicher erfüllt.

Ergänzend bietet die Satzung praktische Musterformulare wie die Aufnahmebestätigung sowie Pacht- und Kaufverträge, die als Downloads verfügbar sind. Diese Dokumente helfen, den administrativen Aufwand zu verringern und bieten eine klare Struktur für die täglichen Abläufe im Vereinsmanagement.

Überblick über die Änderungen

©Nuthawut Somsuk

Die neue Mustervereinssatzung umfasst Änderungen in vier zentralen Bereichen, die vom Landesverband in den nächsten Wochen detailliert vorgestellt werden:

  • Organisation: Die Rolle des Fachberaters wird gestärkt und digitale Konferenzen für Mitgliederversammlungen sind nun möglich.
  • Rechte und Pflichten: Klare Regelungen für Mitgliedsbeiträge und die Gemeinschaftsarbeit geben Orientierung und Sicherheit für Mitglieder und Vorstand.
  • Schlichtungsverfahren: Ein geregeltes Verfahren für Streitigkeiten und Ausschlüsse sorgt für Transparenz und Fairness.
  • Gartenordnung: Detaillierte Vorschriften zur Nutzung und Bewirtschaftung der Parzellen sowie zur zulässigen Größe von Gartenlauben und Gewächshäusern helfen bei der Einhaltung der kleingärtnerischen Vorgaben.

Die Mustervereinssatzung zum Download Weitere Informationen

Weitere Informationen und die Mustervereinssatzung zum Download finden Sie hier: https://www.kleingarten.de/mustervereinssatzung

Schulung: Die neue Satzung verständlich erklärt

Zur Einführung bieten wir ein Webinar zum Thema „Mustervereinssatzung“ an. In einer etwa einstündigen Präsentation erfahren die Teilnehmer alles Wesentliche zu den Neuerungen und den praktischen Anwendungen der neuen Satzung.

Webinar: Einführung in die neue Mustervereinssatzung

Für wen?
Das Webinar richtet sich an Vorstandsmitglieder und solche, die es werden wollen. Perfekt für alle, die einen Überblick über die neue Satzung und ihre Anwendung erhalten möchten. Wann?
Donnerstag, 30.01.2025
18:00 – 19:30 Uhr
Ort: Online, als Webinar

Weitere Informationen


Seminar: Die Mustervereinssatzung verstehen und weitervermitteln

Ausbildung von Multiplikatoren
Mit der neuen, modernisierten Mustervereinssatzung haben wir die Grundlage für eine zukunftssichere und rechtlich fundierte Vereinsarbeit geschaffen. Doch jetzt beginnt die wichtigste Phase: Das Wissen über die Änderungen muss in die Vereine getragen werden, damit die Mitgliederversammlungen die Neufassung beschließen können. Dafür wurde ein neues Schulungsformat entwickelt: die Ausbildung von Mutiplikatoren.

Für wen?
Wir suchen engagierte Verbands- und Vereinsverantwortliche, die Freude daran haben, ihr Wissen weiterzugeben. Sie sollten offen für ehrenamtliche Tätigkeiten sein und keine Scheu haben, vor Gruppen zu sprechen. Dieses Seminar ist ideal für diejenigen, die eine wichtige Rolle bei der Einführung der neuen Satzung übernehmen möchten.

Wann?
Freitag, 21.03.2025
17:30 – 19:30 Uhr
Ort: Zentrale Schulung an der Landesschule

Nutzen Sie diese Chance, Teil eines zukunftsweisenden Projekts zu werden und aktiv zur Weiterentwicklung der Kleingartenvereine beizutragen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die neue Satzung in den Vereinen erfolgreich verankert wird!

Weitere Informationen


Rolf Rosendahl

Vorsitzender des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V.


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