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Fördermittel, Teil II: Finanzielle Unterstützung für das Kleingartenwesen in NRW

Im zweiten Teil des Beitrages „Finanzelle Zuwendungen für das Kleingartenwesen in NRW“ stellen wir Ihnen weitere Förderprogramme vor. Sie kennen Teil 1 bisher nicht? Hier entlang zum Überblick zu den Fördermöglichkeiten und der konkreten Förderung von Dauerkleingärten nach Artikel 29, Absatz 3 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalens. 

Finanzielle Unterstützung für das Kleingartenwesen in NRW


Die Vielfalt an Fördermöglichkeiten ist groß. In diesem Artikel geben wir einen hilfreichen Überblick zu potenziellen Fördergebern:

1. Förderung von Dauerkleingärten durch das Land NRW (s. Teil 1)
2. Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER
3. Förderung durch die Sparkassenstiftung
4. Heimatpreise der Kommunen
5. Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements durch die Kommunen
6. Förderung durch die Stadt- und Bezirksverbände
7. Förderung durch den Landesverband
8. Förderung durch Initiativen der Landesregierung
9. Sonstige

2. Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes NRW für regionale und lokale Projekte. Ziel des Förderprogramms ist es, ländliche Städte und Gemeinden gemeinsam mit den Bürgen vor Ort zu gestalten und weiterzuentwickeln. Ein Beispiel für eine Förderregion ist zum Beispiel „9Plus im Kreis Warendorf“. Hier haben sich neun Städte und Gemeinden zu einer Förderregion mit einem gemeinsamen Förderprogramm zusammengeschlossen.

Weitere Informationen: https://9pluswaf.de

LEADER steht für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“, auf Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Das EU-Programm LEADER existiert seit 1991 und ist Teil des NRW2 Programms „Ländlicher Raum“. Es wird aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Jede LEADER-Region muss eine sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) einrichten. Dabei handelt es sich in der Regel um einen eingetragenen Verein (e.V.). Die LAG ist dafür verantwortlich, die regionale Entwicklungsstrategie umzusetzen.

Was wird gefördert?

Vor allem Projekte, die die nachhaltige ländliche Entwicklung und die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements unterstützen, werden gefördert. Dabei steht die interkommunale Zusammenarbeit im Mittelpunkt.

Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für eine Förderung ist die Erarbeitung einer regionalen Entwicklungsstrategie, die von den beteiligten Kommunen, engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Projektpartnern, unter anderem aus den Bereichen Landwirtschaft, Umweltschutz, Wirtschaft, Soziales, Freizeit und Tourismus, Kultur und Handwerk erstellt wird.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger ist die jeweilige Kommune als Träger des Vorhabens.

Weitere Informationen: Informationen zur jeweiligen LEADER-Region gibt es auf der Website der Stadt oder Gemeinde.

Erfolgsbeispiel für Förderprogramme in der Praxis: KGV Sendenhorst „Zur Rose“

Die Bezirksregierung Münster fördert drei LEADER-Regionen mit insgesamt knapp 1,7 Mio. Euro. Besonders der Kleingartenverein Rose profitiert maßgeblich von der Zuwendung, die unter anderem für die Umsetzung nachhaltiger Projekte im ländlichen Raum genutzt wird.

Weitere Informationen


Freuen sich über den Förderbescheid für die LEADER-Region 9Plus: v.l. Annette Hülsmann (Bezirksregierung Münster), Andreas Grotendorst (Bezirksregierung Münster), Regierungspräsident Andreas Bothe, Bürgermeister der Stadt Drensteinfurt und 1. Vorsitzender der LAG 9Plus Carsten Grawunder, Regionalmanagerin Pia Weischer, Bürgermeisterin der Stadt Sendenhorst Katrin Reuscher. © Bezirksregierung Münster

3. Förderung durch die Sparkassenstiftung

Die Stiftungen der Kreis- oder Stadtsparkassen unterstützen auf vielseitigste Art und Weise lokale und regionale Projekte. Ein festes Themengebiet gibt es bei den meisten Sparkassenstiftungen nicht. Ihr Wirken im Kleinen unterstreichen die Sparkassenstiftungen mit einem besonderen Ehrenpreis, der speziell für kleinere Projekte vergeben wird. Der sogenannte „David“ zeichnet einmal jährlich Projekte aus, die von einer Sparkassenstiftung gefördert wurden und deren Gesamtvolumen unter 25.000 € liegt. Ausgezeichnet werden Projekte, die in die Region passen, nachhaltig sind, Vorbildcharakter haben und die mit wenig Geld viel bewirken können.

Weitere Informationen

4. Heimatpreise der Kommunen

Mit dem Heimat-Preis rückt die Landesregierung in Kreisen, Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert durch die Übernahme von Preisgeldern die Auslobung und Verleihung von Heimat-Preisen durch Gemeinden und Gemeindeverbände. Damit befähigt sie – getreu dem Ziel: Heimat wächst von unten – Gemeinden und Gemeindeverbände vor Ort, das lokale Engagement der zigtausend ehrenamtlich Tätigen zu würdigen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen. Denn: Heimat hat immer auch etwas mit dem historisch-kulturellem Erbe eines Dorfes, einer Stadt oder einer Region zu tun.

Nicht zuwendungsfähig sind: die vereinsübliche Ausstattung bei Sport-, Schützen-, Musik- oder Karnevalsvereinen, Vereinsfeste oder -fahrten, die reine Sanierung von Sportanlagen oder Vereinsheimen sowie die Anschaffung von Möbeln, Kleidung, Orden, Pokalen, Instrumenten oder Sportgeräten.

Antragstellung:

Anträge auf eine Förderung aus dem Element „HeimatPreis“ sind ausschließlich online durch die jeweilige Kommune an die jeweils zuständige Bezirksregierung zu stellen.

Weitere Informationen

Blühende Erfolge: Wie Kleingartenvereine von Förderprogrammen profitieren

Der Kleingartenverein Zur Rose in Sendenhorst erhielt beim Heimatpreis den zweiten Platz und 1.500 Euro für den Ausbau der Gemeinschaftsanlage. Der Verein pflegt seit Jahren enge Kontakte zur Sendenhorster Stadtverwaltung, insbesondere zur Ehrenamtskoordinatorin Anne-Kathrin Schulte, die regelmäßig über Fördermöglichkeiten informiert. Die Prämie unterstützt die laufenden Arbeiten an der Anlage.

Verdient um die Heimat: Helmut Jarosch (2.v.r.), Vorsitzender des Kgv. „Zur Rose“, unter anderem mit der Sendenhorster Bürgermeisterin Katrin Reuscher (2.v.l.)

5. Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements durch die Kommunen

Die Förderung der bürgerlichen Eigeninitiative ist Ziel des kommunalen Programms. Damit soll eine stärkere Identifikation der Einwohner mit ihrer Stadt oder Gemeinde sowie eine Ergänzung von allgemeinen städtischen Leistungen erreicht werden. Die Kommunen verfolgen dabei den Zweck einer baulichen Ergänzung, Verbesserung oder Neueinrichtung von öffentlichen Anlagen oder Einrichtungen, sofern für die Stadt daraus keine Verpflichtungen für die Ergänzung, Verbesserung oder Neueinrichtung bestehen. Weiter werden Projekte gefördert, an denen ein bürgerschaftliches Interesse besteht.

Beispiel der Stadt Ahlen: Richtlinie zur Förderung von bürgerschaftlichen Projekten in der Stadt Ahlen

Weitere Informationen

6. Förderung durch die Stadt- und Bezirksverbände

Die Förderung von Projekten durch die Stadt- und Bezirksverbände sind im Einzelfall ebenfalls möglich. Anfragen und Anträge sind frühzeitig an die jeweiligen Verbände zu richten.

7. Förderung durch den Landesverband

Der Landesverband ermöglicht im Einzelfall ebenfalls die Förderung von Projekten. Anfragen und Anträge sind frühzeitig an die Geschäftsstelle zu richten.

Das Programm „Engagiert für eine grüne Zukunft“ ist ein Beispiel für die Förderung durch den Landesverband. Hierbei wird die Kinder- und Jugendarbeit in den Kleingärtnervereinen unterstützt. In der Vergangenheit wurden Projekte in Herne-Wanne und Dortmund mit je 500 Euro und Projekte in Bielefeld, Dortmund, Ennepe-Ruhr, Rheine und Warendorf mit je 350 Euro gefördert.

8. Förderung durch Initiativen der Landesregierung

Die Förderung von Projekten durch Initiativen der Landesregierung ist im Einzelfall ebenfalls möglich. Anfragen und Anträge sind frühzeitig über die Landesgeschäftsstelle an die Landesregierung zu richten.

Durch das Programm „Kinder schaffen insektenfreundliche Gärten“ aus den Jahren 2018 und 2019 wurden mit Finanzmitteln der Landesregierung knapp 50 Projekte gefördert.

9. Sonstige

Zusammen weiß man mehr! Kennen Sie noch andere Möglichkeiten, als die hier aufgeführten, um Fördermittel zu bekommen, dann lassen Sie es uns wissen.

Mit diesen Vorschlägen erhalten Sie einen strukturierten Überblick, wie und wo Sie Finanzmittel für Ihren Verein beantragen können. Nun wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung und freue mich über Beispiele aus Ihren Vereinen. Melden Sie sich gerne mit inspirierenden Projekten aus Ihrem Kleingartenverein.

Autor:

Rolf Rosendahl

Vorsitzender des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V.