Bezirksverband Kreis Warendorf der Kleingärtner e. V.
Der Weg zur Wertermittlung und „Wo drückt der Schuh?“
Zur jährlich stattfindenden Fortbildung für Vorstände und interessierter Mitglieder hatte der Bezirksverband Kreis Warendorf der Kleingärtner eingeladen.
Auf der Agenda des Schulungstages standen die Themen „Grundsätzliches zur Wertermittlung“ und die Erörterung von Fragen rund um die Vorstandsarbeit unter dem Titel „Wo drückt der Schuh?“.
„Wenn nach den Jahren der Freude und Erholung, den vielen glücklichen Stunden auf der Parzelle der Abschied vom geliebten Garten ansteht, gibt es manchmal Tränen und Ärger. All die viele Arbeit, all das viele investierte Geld, die aufwendig ausgebaute Laube, das soll nur die bescheidene Entschädigungssumme wert sein?“, sagte der Vorsitzender Rolf Rosendahl bei seiner Einführung in das Thema.
„Wer den Garten übernimmt, möchte und oder kann nicht die geforderte Summe zahlen. Oftmals kommt hinzu, dass sich im Garten Anpflanzungen befinden, die aufgrund ihrer Größe oder der Menge entfernt werden müssen. Oder die Laube weist Schäden auf, die erst repariert werden müssen“, erläuterte Rosendahl weiter. „All dieses kostet Geld und Arbeit. Sinn einer Wertermittlung ist es, einen gerechten Ausgleich für beide Seiten zu finden.“
In seinem Referat beantwortete der Vorsitzende die Frage, wer eine Wertermittlung durchführen darf, was alles in einem Gutachten berücksichtigt wird und was nicht.
Wie wird der Wert der Gartenlaube festgestellt? Weist sie Schäden oder Pflegemängel auf, dann mindert das den Wert der Laube. Auch die Entsorgung von Müll und Unrat aus dem Garten wird im Gutachten festgehalten.
„Oberster Grundsatz der Wertermittlung ist eine objektive, gerechte und fachlich begründete Beurteilung“, betonte Rosendahl. Die Fragen der Teilnehmer an den Referenten wurden anhand von Beispielen anschaulich beantwortet.
Nach einem gemeinsamen Mittagessen referierte Rolf Rosendahl zum Thema
„Wo drückt der Schuh?“. Dabei ging er auf die Fragen zur Vereinsführung ein, die im Vorfeld von den Vorständen zahlreich eingegangen waren.
So wurde unter anderem die Eintragung in das Vereinsregister erklärt. Der Vorsitzende machte deutlich, dass dort die Vorstandsmitglieder mit Namen und Adressen eingetragen werden und alle Änderungen der Vorstandsbesetzung sowie auch eine Änderung der Vereinssatzung dort gemeldet werden müssen.
Aufmerksam hörten die Teilnehmer zu, als es darum ging, was geschieht, wenn der Vorstand eines Vereins komplett zurücktritt und welche Konsequenzen so ein Schritt nach sich zieht. „Zum einen bedeutet dies, dass ab diesem Zeitpunkt keine Geschäfte für den Verein getätigt werden dürfen. Des Weiteren muss das Registergericht über den Rücktritt des Vorstandes informiert werden. Dieses wird dann die Sachlage überprüfen und gegebenenfalls einen Notvorstand bestimmen, der dann eine Mitgliederversammlung einberuft, auf der ein Vorstand gewählt wird“, führte Rosendahl aus.
Auch die Frage, ob die Kleintierhaltung in einem Kleingarten erlaubt ist, wurde erörtert. Rosendahl erläuterte, dass die Kleintierhaltung keine kleingärtnerische Nutzung darstelle und daher unzulässig sei. Bienen dagegen sind nützlich für den Garten. Ihre Haltung dient der kleingärtnerischen Nutzung und ist grundsätzlich erlaubt und gern gesehen.
Die zahlreich gestellten Fragen an den Referenten zeigten das große Interesse an diesem Thema. Zum Schluss der Veranstaltung bedankte sich der Verbandsvorsitzende für die rege Beteiligung. Er wurde mit einem lang anhaltenden Beifall für seine Ausführungen belohnt.
Rolf Rosendahl
Vorsitzender