Konflikte fair lösen: Teil III der Mustervereinssatzung erklärt
© Nuthawut Somsuk
Ein funktionierendes Vereinsleben basiert auf einem respektvollen Miteinander. Doch was passiert, wenn es zu Konflikten kommt? Die neue Mustervereinssatzung regelt im dritten Abschnitt das vereinsinterne Schlichtungsverfahren und stellt sicher, dass Streitigkeiten transparent und fair gelöst werden.
Teil III: Das Schlichtungsverfahren im Überblick
In der alten Satzung war die Zuständigkeit und die Regelung des Schlichtungsverfahrens nicht eindeutig festgelegt. Nun wurde § 21 grundlegend überarbeitet, um eine klare und strukturierte Vorgehensweise zu ermöglichen.
Zulässige Schlichtungsverfahren
Ein vereinsinternes Schlichtungsverfahren ist zulässig gegen Vorstandsbeschlüsse über:
a) Die Ausschließung von Vereinsmitgliedern
b) Die Kündigung des Kleingartens gemäß § 8, 9 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz sowie
c) schriftliche Abmahnungen von Mitgliedern und Pächtern im Sinne
des § 9 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz
Ablauf der vereinsinternen Schlichtung
Die genaue Durchführung der vereinsinternen Schlichtung ist in den §§ 21 und 22 der Mustervereinssatzung festgelegt:
- Das betroffene Mitglied kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Vorstandsbeschlusses schriftlich Einspruch einlegen.
- Der Vorstand beruft daraufhin eine Schlichtungssitzung ein, in der beide Parteien ihre Position darlegen können.
- Die Schlichtung erfolgt durch den Vorstand des Vereins, der eine Entscheidung trifft.
Verbandsschlichtung als nächste Instanz
Gegen den Beschluss der vereinsinternen Schlichtung kann das betroffene Mitglied innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung schriftlich Beschwerde beim Schlichtungsausschuss des zuständigen Bezirks- oder Stadtverbandes einlegen.
Die Verbandsschlichtung findet statt bei Ausschluss aus dem Verein (a) sowie Kündigung des Pachtvertrages (b) und bei Einspruch zur Wertermittlung nach §18 Satz 1, 3. Absatz. Welche Voraussetzungen für die Verbandsschlichtung gelten, ist in den §§ 23 und 24 der Mustervereinssatzung festgelegt.
- Die Durchführung der Verbandsschlichtung erfolgt nach den Regeln der Schlichtungsordnung des Bezirks- oder Stadtverbandes.
- Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Vorteile des neuen Schlichtungsverfahrens
Die Überarbeitung des Schlichtungsverfahrens bringt folgende Vorteile:
- Klare Zuständigkeiten und transparente Abläufe
- Möglichkeit der Anhörung und Mitbestimmung
- Vermeidung von langwierigen Rechtsstreitigkeiten
- Förderung des fairen Miteinanders im Verein
Mit einem fairen und strukturierten Schlichtungsverfahren stärken wir das Vereinsleben und sorgen für ein harmonisches Miteinander – gemeinsam für eine starke Gemeinschaft!
Autor:
Rolf Rosendahl
Vorsitzender des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V.
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