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Gut organisiert: Teil I der Mustervereinssatzung erklärt

© Nuthawut Somsuk

Ein Blick in die neue Mustervereinssatzung
Nachdem im letzten Newsletter die Hintergründe zur Neufassung der Mustervereinssatzung vorgestellt wurden, möchte ich Ihnen nun die Struktur und die wesentlichen Änderungen im Detail erläutern. Ich werde mich dabei bewusst auf die wichtigsten Neuerungen konzentrieren. Bereiche, die unverändert geblieben sind oder lediglich sprachlich angepasst wurden, werde ich nur am Rande erwähnen.

Der Aufbau der Mustervereinssatzung
Gleich zu Beginn der neuen Satzung finden Sie das Inhaltsverzeichnis, das klar in die Teile I bis V gegliedert ist. Auf Seite 5 folgen die Präambel, ein Gender-Hinweis sowie ein Abkürzungsverzeichnis. Ein praktischer QR-Code leitet Sie direkt auf die Webseite des Landesverbandes. Dort stehen hilfreiche Muster für Pacht- und Kaufverträge als PDF-Downloads zur Verfügung.

Teil I: Organisation – Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Im ersten Teil der Satzung, der die Organisation des Vereins regelt, gibt es einige wichtige Anpassungen, die besondere Beachtung verdienen. 

§ 1-3: Die Paragraphen sind weitgehend unverändert geblieben. Lediglich in § 2 Abs. c wurde das Wort „Erziehung“ durch „Förderung der Jugend“ ersetzt.


§ 4 – Mitgliedschaft:

  • Absatz 1 e: Hier wurde nun eindeutig festgelegt, dass die Mitgliedschaft bis zum Ende des Pachtverhältnisses bestehen muss.
  • Absatz 1 f: Jeder Verein kann Ehrenmitglieder benennen und ihnen Sonderrechte einräumen. Diese Rechte können handschriftlich direkt in den vorgesehenen Zeilen ergänzt werden.


§ 5 – Rechte und Pflichten der Mitglieder:

  • Absatz 3: Die finanzielle Ersatzleistung für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist jetzt klar geregelt. Sie darf maximal das Dreifache des aktuellen Mindestlohns betragen (§ 26 Abs. 3).
  • Absatz 4: Eine neue Formulierung bringt Klarheit zu Sparzielen. Es muss ein konkretes Ziel definiert sein, das jeweils als Einzelfall betrachtet wird.


§ 6 – Die Organe des Vereins:
Die beiden Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.


§ 7 – Die Mitgliederversammlung:

  • Absatz 1: Die Mitgliederversammlung muss im ersten Quartal des Kalenderjahres stattfinden.
  • Absatz 3: Neu ist die Möglichkeit, Mitgliederversammlungen digital durchzuführen.
  • Absatz 6: Für den Fall, dass der Vorsitzende und sein Stellvertreter verhindert sind, bestimmt die Versammlung einen Versammlungsleiter. 
  • Absatz 11: Es wurde festgelegt, wo und wie Mitglieder die Niederschrift der Versammlung einsehen können. 


§ 8 – Der Vorstand: 

  • Absatz 9: Rücktritte, Änderungen im Vorstand oder Satzungsänderungen müssen unmittelbar dem Bezirks- oder Stadtverband gemeldet werden.


§ 9 – Verfahren in Vorstandssitzungen und Zuständigkeiten:

  • Absatz 1: Vorstandssitzungen müssen in Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden. Die Einladung kann per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse erfolgen.
  • Absatz 2: Vorstandssitzungen dürfen als Videokonferenz oder hybride Versammlung durchgeführt werden.
  • Absatz 4 p: Der Vorstand entscheidet über die Beiträge, die von übergeordneten Verbänden erhoben werden, und legt fest, wie diese auf die Mitglieder umgelegt werden.
  • Absatz 7: Der Schriftführer erstellt eine Niederschrift der Vorstandssitzung und sendet sie per E-Mail an die Vorstandsmitglieder.
  • Absatz 10: Die Bedeutung des Fachberaters wird gestärkt und in diesem Abschnitt besonders hervorgehoben.


§ 10 – Tätigkeitsvergütung:
Hier ist nun geregelt, dass Vorstandsmitglieder und Vereinsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen eine Tätigkeitsvergütung erhalten dürfen.


Ausblick: Teil II – Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag

Im nächsten Newsletter werden wir uns mit Teil II der Satzung beschäftigen. Dort geht es um die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Pachtvertrag ergeben. Bleiben Sie gespannt, denn auch in diesem Bereich gibt es klare Regelungen, die die Arbeit in den Vereinen erleichtern werden.

Die Mustervereinssatzung zum Download

Weitere Informationen und die Mustervereinssatzung zum Download finden Sie hier: https://www.kleingarten.de/mustervereinssatzung

Schulung: Die neue Satzung verständlich erklärt

Um Ihnen die Neuerungen der Mustervereinssatzung näherzubringen und bei der Umsetzung in Ihrem Verein zu unterstützen, bietet der Landesverband zwei praxisnahe Schulungen an:

Webinar: Einführung in die neue Mustervereinssatzung

Hier erfahren Sie alles Wesentliche zu den Änderungen und praktischen Anwendungen der neuen Satzung. Ideal für Vorstandsmitglieder und Interessierte, die sich einen Überblick verschaffen möchten.

Termin: Donnerstag, 30.01.2025 | 18:00–19:30 Uhr

Seminar: Die Mustervereinssatzung verstehen und weitervermitteln

Dieses Webinar richtet sich an engagierte Vereinsverantwortliche, die als „Botschafter“ das Wissen in ihre Vereine tragen möchten. Lernen Sie, die Satzung richtig zu verstehen und verständlich zu erklären.

Termin: Freitag, 21.03.2025 | 17:30–19:30 Uhr


Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz:
Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.kleingarten.de/termine

Autor:

Rolf Rosendahl

Vorsitzender des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V.


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