Landeswettbewerb 2013
Kleingartenanlagen in Nordrhein-Westfalen
Im Zusammenwirken mit der Arbeitsgemeinschaft NRW der Landesverbände der Kleingärtner schreibt das Umweltministerium den 7. Landeswettbewerb „Kleingartenanlagen in Nordrhein-Westfalen“ aus. Dieser Wettbewerb dient zugleich als Auswahlverfahren für die Teilnahme am 23. Bundeswettbewerb 2014.
Bewerben können sich Städte und Gemeinden in Abstimmung mit ihren kleingärtnerischen Organisationen (Verein und Bezirks-/Stadtverband).
Eine Jury bewertet die Kleingartenanlagen unter anderem nach der städtebaulichen Einordung, ihrer Gestaltung und Ausstattung sowie ihrer sozialen und ökologischen Bedeutung. Einen besonderen Stellenwert haben ökosoziale Projekte in Kleingartenanlagen, z.B. die Zusammenarbeit der Kleingärtnervereine mit Nachbarschaften, Schulen, Kindergärten, Altenwohnheimen, Kirchen, Sozialverbänden, Kultureinrichtungen.
Die detaillierten Bewertungskriterien für den Wettbewerb können Sie dem Ausschreibungstext entnehmen.
Bewerbungsschluss ist der 1. Mai 2013. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Wettbewerbsunterlagen bei der Arbeitsgemeinschaft NRW der Landesverbände eingegangen sein.
Voraussichtlich im Juni 2013 werden die Kleingartenanlagen, die von einer fachkundigen Bewertungskommission in die engere Auswahl berufen wurden, besichtigt.
Auf einer besonderen Veranstaltung im Herbst 2013 wird Umweltminister Johannes Remmel die Sieger bekannt geben.
Wir freuen uns auf einen spannenden Landeswettbewerb
Ihr Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e. V.
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Wilhelm Spieß Vorsitzender |
Werner Heidemann Geschäftsführer |